Stuttgart, Dezember 2012
Einlesen in die Einreisebestimmungen für längere Aufenthalte in den Vereinigten Staaten! – Autsch! – Okay, kapiert, so einfach wird das alles nicht.
Nach dem Durchlesen zahlreicher nichtssagender Foren, dreimal darüber schlafen und fünfmal darüber nachdenken, traut man sich dann endlich an das DS-160 Formular.
Jetzt aber ja nichts falsch machen!
Auch wenn es manchmal reitzt „Ja“ anzuklicken.
Denn Sie fragen wirklich so Dinge wie:
– „Have you ever been involved in, or do you seek to engage in, money laundering?“
Was so viel heißt wie: Waren Sie jemals an Geldwäsche beteiligt oder haben Sie vor dieses zu tun?
– „Have you knowingly aided, abetted, assisted or colluded with an individual who has committed or conspired to commit a severe human trafficking offense in the United States or outside the United States?“
Frei übersetzt so viel wie: Haben Sie schon einmal jemanden wissentlich unterstützt, angestiftet, geholfen oder mit jemandem zusammengearbeitet, der seinerseits Menschenhandel ausgeübt oder mit anderen zusammengearbeitet hat, die Menschenhandel in oder außerhalb der Vereinigten Staaten ausgeübt haben.
In diesem Stil geht das ganze fünf Seiten lang!
Davor musste man schon zahlreiche Dinge über sich selbst, seine Eltern, die Reiseplanung… ausfüllen. Wobei die Amerikaner wohl stark zwischen männlich und weiblich unterscheiden!
Mario musste Angaben machen zu:
– sämtliche Schulen seit der Grundschule (mit Adresse)
– alle Arbeitgeber
– sämtliche Auslandsaufenthalte der letzten fünf Jahre
– genaues Einreise- und Ausreisedatum mit Flugnummer…
– Sprachkenntnisse
Von Tina wollten Sie nur wissen, wie lange sie denn ungefähr gedenkt in den Vereinigten Staaten zu bleiben. Die Auswahl bestand aus Monate und Jahre und davor konnte man eine beliebige Zahl eintragen. Mehr nicht!
Inklusive Zusammensuchen aller Unterlagen (denn man muss alle Beweise zu seinem Interview Termin mitbringen), dreimaligem Kontrollieren ob wir auch alles richtig ausgefüllt haben und nochmaligem ungläubigem Kontrollieren ob das unterschiedliche Formular, auch wirklich nur an „männlich oder weiblich“ liegen kann, brauchten wir gut sieben Stunden.
Ist dies alles durch, druckt man sich die Bestätigung aus, ruft im Konsulat eine nicht ganz günstige Telefonnummer an, macht einen Interview Termin aus (geht zum Glück für beide zusammen, wenn man das DS-160 richtig ausgefüllt hat!), überweist pro Kopf 130,-€ an eine nichtssagende Bank und hofft bis zum Tag vor dem Interview, dass sich keiner mehr meldet (denn dann hätte man etwas falsch gemacht!).
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Frankfurt, den 11.01.2013
Termin morgens um 8 Uhr bedeutet hier nicht, dass man um 8 Uhr einen Interview Termin hat. Sondern vielmehr, dass man sich ab halb 8 Uhr in die Schlange vor dem Konsulat einreihen darf, um frühestens 15 vor 8 Uhr Einlass ins Konsulat zu erhalten.
Nach Vorlage der geforderten Papiere und dem Vorzeigen, dass man einen frankierten Rückumschlag dabei hat (Ja, ohne den bekommt man wirklich keinen Einlass!), darf man sich, nun um eine Interview-Nummer reicher, in die Sicherheitskontrolle begeben. Diese ist wie an einem Flughafen und so gelangt man zügig ins Konsulat.
Dieses ist hier nichts anderes als ein großer Wartesaal für ca. 300 Leute und an den Wänden sind lauter Schalter wie an einem Bahnhof, nur dass hier Totenstille herrscht. Nun heißt es andere Leute beobachten, bis die eigene Nummer aufgerufen wird. Pässe abgeben, Fingerabdrücke nehmen lassen, wieder Platz nehmen und erneut warten. Wird man wieder aufgerufen kommt man an einen amerikanischen Schalter und muss einige teils seltsame Fragen beantworten. Auf die Frage: „Wie machen Sie das?“ wollte er nicht „zu Fuß“ hören ;-).
Nachdem der nette junge Mann dann wohl doch noch ein paar brauchbare Informationen aus uns herausbekommen hatte, waren wir auch schon entlassen. So viel zum Thema, bringen Sie alle Unterlagen zum Belegen Ihrer Angaben mit!
Zwei Tage später waren unsere Reisepässe mit Visum im Briefkasten.
Zum Leidwesen unserer Arbeitgeber: Das Visum gilt für 10 Jahre * g *.